GEG – Was Endkunden wissen müssen

Heute informieren wir unsere Kunden über die aktuellen Änderungen im Gebäudeenergiegesetz, da die Neuregelungen Auswirkungen auf viele Immobilieneigentümer und deren Heizungsanlagen haben. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Fakten zur neuen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) präsentieren, dessen Entwurf gestern (19.04.2023) vom Bundeskabinett beschlossen wurde und auch für unsere Endkunden relevant werden wird:

  • Höhere energetische Anforderungen: Mit der neuen Novelle werden die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude weiter verschärft. Das bedeutet, dass zukünftig noch effizientere Heizungssysteme erforderlich sein können, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die aktuellen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls in eine modernere Heizungsanlage zu investieren, um den eigenen Energieverbrauch zu optimieren.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Die Nutzung erneuerbarer Energien wird verpflichtend. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte Heizungsanlagen grundsätzlich, mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Um diese Anforderungen zu erreichen werden dann z.B. Solarkollektoren oder Wärmepumpen erforderlich sein kann. Heizungen im Bestand dürfen weiter betrieben werden und repariert werden. Als Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen wurde der 31.12.2044 festgelegt. Endkunden sollten sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien informieren und prüfen, ob und wann eine Nachrüstung ihrer Heizungsanlage sinnvoll ist, um den Umweltanforderungen gerecht zu werden.
  • Energieausweis und Energieberatung: Gebäudeeigentümer müssen ab sofort den Energieverbrauch ihres Gebäudes regelmäßig ausweisen. Auch Heizungsanlagen müssen in diesem Zusammenhang dokumentiert werden. Zudem ist bei Heizungsaustausch oder Sanierung eine verpflichtende Energieberatung erforderlich. Endkunden sollten sich daher über die Anforderungen an den Energieausweis informieren und bei geplanten Heizungssanierungen oder -austauschen eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
  • Fördermöglichkeiten: Die neue Novelle des GEG beinhaltet auch neue Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Heizungsanlagen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Endkunden sollten sich über die bereits existierenden Förderprogramme sowie die geplanten Förderkonzepte informieren, um finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlage zu erhalten und die Investitionskosten zu reduzieren.

Fazit: Das neu beschlossene Gebäudeenergiegesetz bringt einschneidende Veränderungen mit sich, weshalb wir zu einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit dem Thema raten. Es ist sinnvoll sich über die neuen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Optimierung der eigenen Heizungsanlage zu ergreifen. Wir stehen Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Verfügung, um Sie bei Fragen rund um das GEG und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.

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